Krankmeldung
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, §2
Seit dem Schuljahr 2011/12 gibt es eine Verordnung, die Sie als Eltern verpflichtet, Ihre erkrankten Kinder rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn – bis 7:45 Uhr – zu entschuldigen.
Liegt uns keine Entschuldigung vor und wir können Sie nicht erreichen, so sind wir unter Umständen gehalten, die Polizei zu informieren.
Dies geschieht aus Sorge um die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler.
Folgende Möglichkeiten gibt es laut Beschluss der Schulkonferenz, Ihr Kind bis spätestens 7:45 Uhr krank zu melden:
- Sie füllen das Kontaktformular aus.
- Sie informieren ein Kind der Klasse möglichst schriftlich.
- Sie schicken uns ein Fax.
- Sie rufen in der Schule an und hinterlassen eine Nachricht
In jedem Fall ist eine schriftliche Entschuldigung notwendig, sobald Ihr Kind wieder zur Schule kommt.
Die hier vorgenommene Meldung ersetzt die Entschuldigung an die Klassenlehrkraft nicht.
Stadtschule an der Wilhelmskirche
Mittelstraße 30
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032-921380
E-Mail: poststelle(at)wibn.bad-nauheim.schulverwaltung.hessen.de
