Krankmeldung

Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, §2

Seit dem Schuljahr 2011/12 gilt die Verordnung, die Sie als Eltern verpflichtet, Ihre erkrankten Kinder rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn – bis 7:30 Uhr – zu entschuldigen.

Liegt uns keine Entschuldigung vor und Sie sind nicht erreichbar, so informieren wir unter Umständen die Polizei.

Dies geschieht aus Sorge um die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler.

 

Bitte nutzen Sie für die Krankmeldungen das Online-Krankmeldeformular. Jeder Krankheitstag muss von Ihnen neu gemeldet werden!
Wir sind natürlich auch telefonisch für Sie erreichbar, bitten Sie jedoch, vorzugsweise das Online-Formular zu nutzen. 

 

In jedem Fall ist eine schriftliche Entschuldigung notwendig, sobald Ihr Kind wieder zur Schule kommt.
Bei Krankmeldungen am Ferienrand ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

Die hier vorgenommene Meldung ersetzt die Entschuldigung an die Klassenlehrkraft nicht.


    Stadtschule an der Wilhelmskirche
    Mittelstraße 30
    61231 Bad Nauheim

    Tel: 06032-921380
    E-Mail: poststelle(at)wibn.bad-nauheim.schulverwaltung.hessen.de