Übergang in die 5. Klasse

Am Ende der Grundschulzeit blicken Sie als Eltern auf die ersten Schuljahre Ihres Kindes zurück. Nun steht die Entscheidung über den Übergang in die weiterführende Schule an. Sie wählen in der Jahrgangsstufe 4 den Bildungsgang, den Ihr Kind in der Mittelstufe besuchen soll.

 

Welche Bildungsgänge gibt es?
Auf den Bildungsgang der Grundschule bauen die drei Bildungsgänge der Mittelstufe auf:

» der Hauptschulbildungsgang
» der Realschulbildungsgang
» der gymnasiale Bildungsgang

Die drei Bildungsgänge haben einen gemeinsamen Kernbereich an Fächern, unterscheiden sich aber deutlich in ihren jeweiligen Anforderungen. Ein Wechsel in einen anderen Bildungsgang ist grundsätzlich jederzeit möglich.

Welche Unterstützung bekomme ich von der Schule?
Die Grundschule Ihres Kindes steht Ihnen mit fachlichem Rat zur Seite. So können Sie die Beobachtungen, die Sie im familiären Umfeld zum Entwicklungsstand Ihres Kindes machen, durch die Einschätzung der Schule ergänzen. Die Lehrkräfte haben Ihr Kind über die letzten Jahre hinweg begleitet. In einer Konferenz tauschen sich die Lehrkräfte dazu aus. Gemeinsam sprechen sie dann die Empfehlung für einen Bildungsgang aus.

 

Weshalb ist überhaupt eine Grundschulempfehlung vorgesehen, wenn Sie als Eltern die endgültige Bildungsgangentscheidung treffen?
In den drei Bildungsgängen werden unterschiedliche Anforderungen gestellt.
Auch die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen haben die Aufgabe, jedes Kind bestmöglich zu fördern. Eine erfolgreiche Lernentwicklung ohne Brüche ist allerdings dann am besten möglich, wenn bei der Wahl des Bildungsganges die bisherige Lernentwicklung und das Arbeitsverhalten des Kindes mit berücksichtigt worden sind.

Auswertungen der schulischen Bildungslaufbahnen zeigen, dass die entsprechenden Empfehlungen der Grundschulen in hohem Maße zutreffend sind.

Unabhängig von Ihrer Entscheidung ist bei entsprechender Leistungsentwicklung jeder schulische Abschluss auch später noch erreichbar.
Dies wird durch die Durchlässigkeit des hessischen Schulwesens garantiert.

 

Kann ich entscheiden, welche konkrete weiterführende Schule mein Kind besuchen soll?
Sie können eine bestimmte Schule auswählen. Allerdings kann der Besuch dieser Schule nicht garantiert werden. Darauf, dass der von Ihnen für Ihr Kind gewählte Bildungsgang garantiert wird, können Sie sich allerdings immer verlassen.

 

Wo erhalte ich Antworten auf weitere Fragen?
Zu Beginn des letzten Grundschuljahres (üblicherweise vor den Weihnachtsferien) wird von der Grundschule ein Informationsabend für alle betroffenen Eltern angeboten. Außerdem werden Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch durch die Klassenlehrkraft eingeladen. Alle Fragen, die sich Ihnen noch stellen, können dort beantwortet werden.
Auch die Schulleitung Ihrer Grundschule steht Ihnen mit Informationen zur Verfügung.
Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen erhalten zudem intensive Beratung durch die Grundschule und das zuständige Beratungs- und Förderzentrum.

 

Welche Möglichkeiten eines Schulabschlusses bieten sich nach der Mittelstufe?
Für fast alle Jugendlichen in Hessen ist mit der Mittelstufe die Schullaufbahn noch nicht beendet. Die meisten besuchen weiterhin die Schule und wechseln in die Oberstufe. Ein Teil dieser Jugendlichen besucht den Unterricht an der gymnasialen Oberstufe, um dort den Schulabschluss des gymnasialen Bildungsganges, die „allgemeine Hochschulreife“, zu erwerben. Ein anderer Teil (in etwa drei Viertel) besucht nach dem Schulabschluss der Mittelstufe die Oberstufe der beruflichen Schulen. Dort können alle beruflichen Abschlüsse und auch alle schulischen Abschlüsse (unter anderem die allgemeine Hochschulreife an den beruflichen Gymnasien) erworben werden.

 

Weiterführende Informationen
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem

Termine

Elterninformationsveranstaltung der Grundschule
vor Beginn der Weihnachtsferien

Antrag auf Aufnahme in eine Förderschule (für Kinder mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen)
bis 15. Dezember

Einzelberatung durch die Grundschule
bis 25. Februar

Abgabe des Anmeldeformulars
bis 5. März

Erneute Beratung durch die Grundschule, falls der gewählte Bildungsgang von der Eignungsempfehlung der Grundschule abweicht
sofort im Anschluss

Mitteilung der Eltern an die Grundschule über die endgültige Bildungsgangwahl
bis 5. April

Konferenz zur Verteilung der Schulplätze unter Leitung des Staatlichen Schulamtes
bis Ende Mai

Information der Eltern über die aufnehmende Schule
(einheitlicher Termin in jedem Schulamtsbereich, spätestens jeweils bis zum 19. Juni)

In welchen Schulformen werden die Bildungsgänge der weiterführenden Schulen jeweils angeboten?

Hauptschulbildungsgang

  • Hauptschule
  • Mittelstufenschule*
  • Kooperative Gesamtschule (KGS)
  • Integrierte Gesamtschule (IGS)
  • Förderschule (lernzielgleich)

Realschulbildungsgang

  • Mittelstufenschule*
  • Kooperative Gesamtschule (KGS)
  • Integrierte Gesamtschule (IGS)
  • Förderschule (lernzielgleich)

Gymnasialbildungsgang

  • Gymnasium
  • Kooperative Gesamtschule (KGS)
  • Integrierte Gesamtschule (IGS)
  • Förderschule (lernzielgleich)

* Diese Schulform wird in einigen Regionen angeboten. An einigen Schulen werden zudem Förderstufen angeboten.
Die Förderstufe umfasst die Jahrgangsstufen 5 und 6 und versteht sich als Bindeglied zwischen der Grundschule und der Jahrgangsstufe 7 der weiterführenden Schule.